Das Serenity-Angebot
Ihr Urlaub im Zeichen der Freiheit!
Mit Reiserücktrittsversicherung:
Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und möchten Ihren Campingurlaub aus COVID-19-Gründen stornieren oder ändern? Lesen Sie die Bedingungen unserer Reiserücktrittsversicherung: Campez Couvert
Ohne Reiserücktrittsversicherung:
- Verschieben Sie Ihren Aufenthalt kostenlos bis 7 Tage vor Ihrer geplanten Ankunft (nach Verfügbarkeit).
- Keine Vorauszahlung erforderlich: Bezahlen Sie Ihren Aufenthalt direkt am Tag Ihrer Ankunft (Zahlung einer Anzahlung von 30% erforderlich).
- Kostenlose Stornierung und Rückerstattung bis D-1, gegen Vorlage eines Nachweises im Zusammenhang mit COVID-19 und aus folgenden Gründen: Unmöglichkeit, Camping Les Plans aufgrund von Grenzschließungen durch die französische Regierung oder die Regierung des Herkunftslandes des Kunden zu besuchen.
- Eindämmung (lokal, auf Abteilungsebene oder auf nationaler Ebene) durch im Amtsblatt veröffentlichtes Dekret.
- Die Regierung des Herkunftslandes des Kunden verbietet Reisen (gegen Vorlage eines Nachweises).
- Flugstornierung aufgrund von COVID-19 (gegen Vorlage von Belegen der Fluggesellschaft).
- Kilometerbegrenzung für Fahrten zu Hause des Kunden (gegen Vorlage eines Adressnachweises).
- Obligatorische Quarantänemaßnahme bei Rückkehr aus dem Aufenthalt, die von der französischen Regierung oder der Regierung des Herkunftslandes des Kunden verhängt wird.
- Der Kunde wurde innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Aufenthalts positiv auf COVID-19 getestet (gegen Vorlage eines ärztlichen Nachweises). Dekret, das die Schließung des Campingplatzes Les Plans anordnet.
- Änderung oder Stornierung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Coronavirus, die es dem Kunden unmöglich macht, auf den Campingplatz zu kommen (gegen Vorlage eines Nachweises des Arbeitgebers).
- Änderung von Prüfungsterminen / Schulwettbewerben, die während des Aufenthaltes verschoben werden (gegen Vorlage eines Nachweises der Schule bzw. des Prüfungszentrums).
- In diesen Fällen und nur in diesen Fällen ist eine Verschiebung Ihres Aufenthaltes auf die Saison 2023 oder die Rückerstattung der gezahlten Beträge in Form einer Gutschrift möglich (im Sinne der Verordnung 2020-320 vom 25.03.2020 .). ).